Antrag auf Annullierung der Einladung zur aoHV

Arnd Middelmann

Leipziger Straße 14
63179 Obertshausen
E-Mail: info@arnd-middelmann.de


Arnd Middelmann * Leipziger Str. 14 * 63179 Obertshausen
Obertshausen, 11. September 2004

Amtsgericht Wiesbaden

  • Registergericht -
    Moritzstraße 5

65185 Wiesbaden


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Handelsregistersache der Firma LTA Technologie AG
Gesch. Nr.: HRB 20873

Sehr geehrter Herr Richter Bartnik,

im Nachgang zu meinem gestrigen Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichte Tagesordnung gravierende Mängel aufweist und deshalb aus meiner Sicht ungültig ist. Eine schriftliche Einladung mit der entsprechenden Korrektur liegt bis jetzt nicht vor.

Ich beantrage deshalb

  1. die Aktionäre, die das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 AktG gestellt haben, gemäß Absatz 3 zu ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen und meine Person zum Vorsitzenden der Versammlung zu bestimmen.
  2. Die mit Datum vom 1. September 2004 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemachte Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung für nichtig zu erklären

Gründe:
I) In Ergänzung zu unserem Antrag gemäß § 122 AktG vom 19.7.2004, verlangten wir am 05.08.2004 folgende Tagesordnungspunkte:


_1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates
über a) Gründung und Stand der Aktienplatzierung
b) Vorgänge im Zusammenhang mit der Niederlegung des
Aufsichtsratsamtes durch Herrn Laue Sen. und die Bestellung von
Herrn Laue Jun. Über das Gericht
c) Die bisherigen Aktivitäten inkl. Ausgaben durch den Vorstand
d) Bericht über den LOI mit Zeppelin
e) Diskussion über eine Beteiligung an der „Deutschen Luftschiff-
Forschung- und Versuchs GmbH & Co KG“
f) Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung

2. Abberufung / Neuwahl des Aufsichtsrates
Vorgeschlagen werden als AR-Kandidaten:

  1. Wolfgang Pest, Software-Ingenieur, Ergolding
  2. Monika Wolf, Bilanzbuchjalterin, Frankfurt
  3. Hans Helge Westerholt, Dipl.-Ing., Bad Kissingen
  4. Arnd Middelmann, Bankkaufmann, Obertshausen
  5. Christoph von Kessel, Dipl.Ing., Klein Machnow
  6. Wolfgang Krauss, Dipl.-Luftfahrt-Ingenieur, Neu Lübbenau

    AR-Ersatzkandidaten zu
  7. und 2.: Andreas Eichner, Unternehmer, Berlin
  8. und 4.: Mirko Hörmann, Unternehmer, Werne
  9. und 6.: Dr. Carl von Gablenz, Unternehmer, Berlin_

Von diesen Punkten wurde in der Einladung nur der Punkt „Abwahl des Aufsichtsrats“ berücksichtigt, jedoch nicht wortgetreu, insbesondere wurde unsere Vorschlagsliste unvollständig wiedergegeben und unsere Nennung von Ersatzkandidaten ganz unterlassen. Deshalb ist die Voraussetzung des § 122 Abs. 3 AktG gegeben und die Übertragung der Einladungsbefugnis an die Aktionäre gerechtfertigt und angezeigt.

II) In unserer Satzung – die Ihnen ja vorliegt – ist folgendes festgelegt

§ 17
„(2) Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt werden, so können die Vollmachten auf eine vom Vorstand jeweils zu bestimmende Weise auch unter Nutzung elektronischer Medien oder per Telefax erteilt werden. Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmachten werden, zusammen mit der Einberufung der HV, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht.

Der im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemachten Einladung sind keine Einzelheiten für die Erteilung von Vollmachten beigefügt. Wie bereits erwähnt, wurde den Aktionären auch schriftlich keine solchen Festlegungen übermittelt. Dies ist auch inzwischen nicht mehr fristgerecht möglich, wie ich weiter unten ausführen werde.

III) In unserer Satzung ist folgendes festgelegt:

§ 17
„(1) Zur Teilnahme an der HV, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister eingetragen sind und die sich nicht später als am siebten Tage vor der HV bei der Gesellschaft angemeldet haben. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder einen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so hat die Anmeldung spätestens am nachfolgenden Werktag zu erfolgen. Der Vorstand kann in der Einladung zur HV eine kürzere Frist bestimmen; es müssen jedoch mind. zwei Kalendertage zwischen dem Tag der Anmeldung und dem Tag der HV liegen.

Im Aktiengesetz ist festgelegt:

§ 121 AktG
(3) Die Einberufung ist in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Sie muß die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und die Bedingungen angeben, von denen die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen.

Die im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemachte Einladung nennt die Voraussetzungen des § 17 (1) der Satzung nicht. Die Aktionäre werden in der Einladung nicht darauf hingeiesen, dass sie sich spätestens 7 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung anzumelden haben, um sicherzugehen, dass sie ihre Rechte ausüben können. Wie bereits erwähnt, wurde den Aktionären diese Bedingungen auch nicht schriftlich zusammen mit der Einladung übermittelt. Dies ist auch inzwischen nicht mehr fristgerecht möglich, wie ich weiter unten ausführen werde.

IV) Eine Heilung dieser Mängel für den in der Einladung lt. Bundesanzeiger aufgeführten Termin ist nicht mehr fristgerecht möglich. Denn unsere Satzung legt fest:

§ 14 (3) Die Einberufung der HV erfolgt durche eine mind. einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag für Namensaktien (§17) zu veröffentlichende Bekanntmachung, wobei der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Hinterlegung nicht mitzurechnen sind.

§ 17 (1) Zur Teilnahme an der HV, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister eingetragen sind und die sich nicht später als am siebten Tage vor der HV bei der Gesellschaft angemeldet haben. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder einen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so hat die Anmeldung spätestens am nachfolgenden Werktag zu erfolgen. Der Vorstand kann in der Einladung zur HV eine kürzere Frist bestimmen; es müssen jedoch mind. zwei Kalendertage zwischen dem Tag der Anmeldung und dem Tag der HV liegen.

§ 122 Abs. 2 AktG legt fest:
(2) Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, daß die Aktien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Versammlung hinterlegt werden, ferner davon, daß sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden. Sieht die Satzung eine solche Bestimmung vor, so tritt für die Berechnung der Einberufungsfrist an die Stelle des Tages der Versammlung der Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktien zu hinterlegen sind oder sich die Aktionäre vor der Versammlung anmelden müssen.

Daraus ergibt sich, dass die vollständige, mängelfreie Einladung spätestens einen Monat vor dem siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung, also am 1. September 2004 hätte erfolgen müssen.

V) In unserer Satzung ist folgendes festgelegt:

§ 15
2. Der Versammlungsleiter kann unter dem Gesichtspunkt der Sachdienlichkeit eine von der Ankündigung in der Tagesordnung abweichende Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände bestimmen. Er bestimmt ferner die Art der Verhandlung und die Form der Abstimmung

Das bisherige Verhalten des Vorstands und Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit gibt Anlass zu der Vermutung, dass der Versammlungsleiter alle Möglichkeiten nutzen wird, die Durchsetzung des vorgebrachten Anliegens zu erschweren. Deshalb erscheint die Übertragung der Versammlungsleiters an meine Person als den Vertreter der antragstellenden Aktionäre angezeigt. Nur so ist laut Aktiengesetz und entsprechend der inzwischen eingetretenen Situation gewährleistet, dass dem erklärten Willen der Antragsteller angemessen Rechnung getragen werden kann.


Mit freundlichen Grüßen



Arnd Middelmann

also ich weis nicht wie es bei Euch ist, ich habe meine Einladung zur außerordentlichen HV heute erhalten.

schönen Gruß

Jens

Bei mir lag heute auch die Einaldung im Briefkasten. Mir blieb die Spucke weg! Die Angaben zum Projekt HGZ und zur Beteiligung - nee! kopfschütteln Das erinnert mich irgendwie an Grimm’s Märchen (Tischlein deck’ dich!).

..und an Frau Krug erteilen wir alle schön eine Blankovollmacht?

Wer hat noch die Einladung erhalten? Vier Tage für die Zustellung ist schon beachtlich. Aber wie heißt es so schön? Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Viele Grüße
Monika Wolf

Hallo Monika,

nein, bis nach Hamburg hat die Einladung es leider noch nicht geschafft…gibt es da einen Trick, Post zu verzögern? Oder werfen die das einfach zu spät in den Briefkasten? Herr Dr. Schäfer ist ganz sicher nicht gut auf mich zu sprechen, ich hab schon vor einiger Zeit heftig Kritik geübt. Die Antwort von ihm hat sehr im Weichspüler gebadet…

Gruß aus HH
Beate

Hallo Beate,

Herr Schäfer hat sich sicher - als so eine Art Wiedergutmachung - ins Paddelboot gesetzt, um Dir das Schreiben persönlich zu bringen. Das dauert halt eine Weile, bis er zur Elbe gelangt. :laughing:

Spaß beiseite, es scheint so, daß tatsächlich nicht alle am Samstag Post erhalten haben. Ich vermute stark, daß die Post erst am Freitag im Postamt abgegeben wurde.

Viele Grüße
Monika

Hallo Monika,

na so ein Sportsfreund scheint Herr Dr. Schäfer nicht zu sein…heute brachte immerhin mein Postbote die lang ersehnte und angekündigte Nachricht.

Gleich zwei Tippfehler in der Headline…also, er scheint es wohl eilig gehabt zu haben.

Ja und der Inhalt ist ja soetwas von frech…vonwegen belastbare Zahlen etc. Und all das, was über das HGZ-Projekt zum Besten gegeben wird. Unglaublich wie jemand ungestraft so einen Müll verbreiten darf! Welche Meilensteine meint er eigentlich, ob mich mal jemand aufklären kann? Bisher habe ich mich bei ihm über mangelnde Aktivitäten beschwert…von Meilensteinen ist er wohl noch Meilen entfernt.

Und ob unser Engagement jemals Geld abwirft, so jedenfalls ganz sicher nicht…

Und ob er sich wirklich über unsere Anwesenheit freuen wird???, so ein Geheuchel aber auch!

Ja und eine Minderheit stellen wir nun nicht dar, er tut ja gerade so, als seien da drei Leute gemeint!

Gruß aus HH
Beate

:arrow_right: „Belastbare Zahlen“.
Es gibt ein detailliertes Konzept, es gibt mehrere namhafte Interessenten an einer Nutzung, aber auch an einer spürbaren Beteiligung an der Entwicklung und dem Bau des Luftschiffes HGZ 129 M. Diese Interessenten brauchen belastbare Zahlen, um die angedachte Investition auch in ihrem Hause begründen und rechtfertigen und beurteilen zu können. Nur, wo sollen diese belastbaren Zahlen herkommen?
Man muss eine detaillierte Machbarkeitsstudie anfertigen und das kostet Geld. (Wolfgang Seemann erzählt ja im allgemeinen Forum auch gerade über diese Problematik). Man braucht also eine Finanzierung, um den eigentlichen Investoren die Investition überhaupt schmackhaft machen zu können. Und genau da sind wir Pioniere gefragt. Wir sind von dem Projekt und seinen Aussichten überzeugt, wir wissen von den Interessenten, deshalb nehmen wir das unternehmerische Wagnis auf uns und finanzieren die Machbarkeitsstudie. (Besser gesagt, wir beteiligen uns an der Forschungs- und Entwicklungsfirma, die diese Studie in Auftrag gibt und koordiniert)
Und wer sind wir? Na - die Aktionäre der LTA Technologie AG. Diejenigen, die sich eine Firma gegründet haben mit dem Zweck, das in Brandenburg auf dem Gebiet der Leichter-als-Luft-Technologie erarbeitete Wissen und die Werte für die Zukunft zu sichern und zu nutzen.
Dass wir uns einen Aufsichtsrat und Vorstand „ausgesucht“ haben, der unsere Ziele nicht verstehen will und ihnen entgegen arbeitet, ist ein „Betriebsunfall“, den wir schleunigst korrigieren müssen.
Aber was ich sagen wollte: wir wollen ja gerade die Generierung dieser „belastbaren Zahlen“ finanzieren. Ein Beitrag von 25000 Euro ist doch nicht übertrieben, wenn man ihn mit den 12 Millionen Euro vergleicht, die Dr. Schäfer in ein einziges Projekt hineinstecken will.
Der Erwerb und Betrieb eines Luftschiffs war jedenfalls nicht der Zweck der LTA Technologie AG, sondern „Förderung von Projekten…“

:arrow_right: Ist das Geld dann eigentlich weg, wenn die Machbarkeitsanalyse fertig ist? Ist das eine Art „Spende“?
Nein, denn es ist ja eine Beteiligung an dem Unternehmen, das auch die Forschungs- und Versuchsaufgaben durchführen wird und diese kassiert natürlich dann Lizenzgebühren für die Nutzung der von ihr erarbeiteten Ergebnisse. Dadurch steigt der Wert der Beteiligung.
Das Geld ist natürlich dann verloren, wenn die „belastbaren Zahlen“ erweisen, dass das Schiff nicht mit vertretbaren Kosten/Rentabilität zu bauen ist oder wenn die Interessenten doch nicht mitmachen. Da wir aber die „nicht belastbaren“ Zahlen kennen und von dem Projekt überzeugt sind, halten wir das unternehmerische Wagnis für vertretbar.
So ist das.

Im Übrigen ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich die LTA Tecchnologie auch in irgend einer Form am Bau des 19-Sitzer-Zeppelins beteiligt. Aber bitte nicht mit 12 Millionen, für die man eine Kapitalerhöhung braucht, die die Gründungsaktionäre völlig in die Ecke stellt.

Bitte, Leute, diskutiert mit mir. Ich muss ja wissen, ob es Bedenken gibt und welche. Liegen wir richtig oder kriegt ihr alle einen Schreck und schickt sofort der Frau Krug das Vollmachtformular?
Wir möchten ja schon einen engen Kontakt mit den Aktionären halten. Natürlich haben Aktionäre rechtlich gesehen keine Geschäftsführungskompetenz und es macht auch keinen Sinn, sich über vertrauliche Verhandlungen zu verbreiten. Aber man kann ja trotzdem in Kontakt bleiben und sich an den Wünschen der Geldgeber orientieren, jedenfalls was die grobe Richtung angeht.

Hallo Wolfgang,

der Herr Schäfer hat sich auch für mich telefonisch viel Zeit genommen. Darin hat er angemerkt, dass er nach ‚belastbaren‘ Zahlen für das ‚HGF129M‘ Projekt gefragt hat, aber die seien ihm nicht zur Verfügung gestellt worden. Es hat sich für mich so angehört, als gäbe es diese Zahlen bereits und die seien ihm aus aoHV politischen Gründen vorenthalten worden. Durch Dein posting habe ich erst richtig begriffen, dass wir erst für solche Zahlen sorgen müssen. Ich halte 25.000 Euro für ein solches Gutachten für nicht zuviel. Vor allem, da das Geld nicht gleich in das Gutachten fließt, sondern erst in einer Beteiligungsgesellschaft landet und so der LTA T AG ein Mitspracherecht und Wertzuwächse sichert. Nach dem Gespräch mit Herrn Schäfer soll es Zahlen geben, die belegen würden, dass ein NT13 rentabel, also profitbringend (nicht nur eine schwarze Null), sei. Ich kenne diese Zahlen nicht und kann die daher nicht nachprüfen. Allerdings hat der NT13 den Vorteil, dass es bereits eine kleinen Bruder gibt, den NT07, so dass sich eine gewisse Extrapolation der Kosten machen lässt. Nach Aussage von Herrn Schäfer würden die Betriebskosten eines NT13 nur 10% über denen des NT07 liegen, aber die Nutzlast (Anzahl der Sitze) um 50% steigen. Ich halte einen Kauf eines NT13 für nicht sinnvoll. Dies habe ich Herrn Schäfer auch so gesagt. Er meint, dass Leasen genauso eine Möglichkeit wäre, wie die Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft (zusammen mit den Zeppelinern). Mein Vorschlag ist, dass sich die LTA T AG an einer solchen Gesellschaft beteiligen könnte und zwar zunächst mit 25.000 Euro (wie beim HGZ129M). Es bleibt nun festzustellen, wieviele der alten Aktien noch gezeichnet werden können. Es waren ja nicht alle Aktien bei der Gründung gezeichnet. Wenn alle 50.000 Aktien gezeichnet sind, kommen 250.000 Euro zusammen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass, nach Abzug aller Kosten der Gründung, etwa 60.000 Euro übrig sind. Es müssten also noch um die 30.000 Aktien zu zeichnen sein. Außerdem soll es noch eine Option über weitere 50.000 Aktien geben (?). Wenn die erst mal alle verkauft sind, reicht das Geld für eine Mitsprache in beiden Projekten. Eine Kapitalerhöhung ist zum jetztigen Zeitpunkt meiner Ansicht nach dafür nicht erforderlich. Es stellt sich mir die Frage, was wirklich mit dieser Kapitalerhöhung von 1:40 erreicht werden soll. Ein Kaltstellen unbequemer Gründungsaktionäre?

Alles Gute

crd

Hallo Dirk,

das liest sich ja spannend. Ich habe Markus Laue dafür gerügt, dass solche Unwahrheiten über das neue HGZ 129-Projekt verbreitet werden und er wurde ziemlich kleinlaut! Überhaupt habe ich ihm ziemlich den Kopf gewaschen, was die diversen Behauptungen angeht…und er hat nicht mit einer Silbe protestiert! Also, wenn jemand mir soetwas gesagt hätte und ich wäre schuldlos…na da würde ich aber in die Offensive gehen!

Also, die spielen ihr Spiel mit den Aktionären und sacken sich ganz gepflegt die Gelder ein, fürs Kaffeetrinken. Ich fragte ihn auch direkt danach, was er denn so den ganzen Tag täte…für die AG. Es kam nur so ein wenig Betreuung der Aktionäre …und ein paar Nebentätigkeiten…

Gruß aus Hamburg

Beate

Durch Dein posting habe ich erst richtig begriffen, dass wir erst für solche Zahlen sorgen müssen. Ich halte 25.000 Euro für ein solches Gutachten für nicht zuviel. Vor allem, da das Geld nicht gleich in das Gutachten fließt, sondern erst in einer Beteiligungsgesellschaft landet und so der LTA T AG ein Mitspracherecht und Wertzuwächse sichert.

Völlig richtig, zumal die LTA T AG diese Zahlen nicht umsonst erstellen soll und dafür natürlich auch entlohnt werden soll. Ich denke ihr versteht - - > erste nennenswerte Einnahmen.

Gruß
René

Das wäre schon eher nach meinem Geschmack. Ich meine - wenn die einen Großinvestor im Auge haben (der Milliardär Steve Fosset ist in letzter Zeit öfters bei Zeppelin gesehen worden… :wink: ), dann wäre es doch sinnvoll, wenn der selber eine Gesellschaft gründet und - wenn er’s noch nötig hat - uns Beteiligungen daran anbietet. Wo ist der Unterschied? Na - wir müssen nicht unser gesamtes eingeworbenes Kapital dort zur Verfügung stellen, sondern nur einen angemessenen Teil.

Es bleibt nun festzustellen, wieviele der alten Aktien noch gezeichnet werden können. Es waren ja nicht alle Aktien bei der Gründung gezeichnet. Wenn alle 50.000 Aktien gezeichnet sind, kommen 250.000 Euro zusammen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass, nach Abzug aller Kosten der Gründung, etwa 60.000 Euro übrig sind. Es müssten also noch um die 30.000 Aktien zu zeichnen sein.

Über die genauen Zahlenverhältnisse gezeichneter/nicht gezeichneter Aktien bekommt man am Telefon keine Auskunft. Auf der HV jedoch gehört diese Frage zum gesetzlichen Auskunftsrecht der Aktionäre. Wenn sie sie da nicht beantworten, riskieren sie eine Anfechtungsklage.

Außerdem soll es noch eine Option über weitere 50.000 Aktien geben (?). Wenn die erst mal alle verkauft sind, reicht das Geld für eine Mitsprache in beiden Projekten. Eine Kapitalerhöhung ist zum jetztigen Zeitpunkt meiner Ansicht nach dafür nicht erforderlich.

Äm - doch - aber die ist bereits von der Gründungsversammlung abgesegnet. Nicht 50.000, aber 25.000 Aktien. Dabei handelt es sich um „genehmigtes Kapital“, d.h. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, die Ausgabe der neuen Aktien zu beschließen.
Frage: warum ziehen sie die 20-Mio-KE nicht gleich auf diese Weise durch? Antwort: weil diese Form der KE auf 50 % des jeweiligen Grundkapitals gesetzlich beschränkt ist und deshalb auch nur bis zu dieser Grenze zusammen mit der Gründungs-Satzung beschlossen wurde.

Es stellt sich mir die Frage, was wirklich mit dieser Kapitalerhöhung von 1:40 erreicht werden soll. Ein Kaltstellen unbequemer Gründungsaktionäre?

Meiner Meinung nach purer Dilettantismus und mangelndes Gefühl für die Interessen Anderer. Man muss bedenken, Dr. Schäfer ist kein Experte für Gesellschaftsrecht. Das merkt man daran, welche Fehler er im Umgang mit den Aktionärsrechten macht (nur, leider pennt das Gericht und ahndet diese Fehler nicht rechtzeitig). Und diejenigen Aufsichtsräte die mal Aktionärsbetreuer waren, sind zu gleichgültig, als dass sie Rücksicht nehmen würden. Außerdem nehme ich an, dass Gerhard Laue Provision bekommt für jede verkaufte Aktie. Sonst würde er keinen Finger rühren. Also können ihm gar nicht genug neue Aktien ausgegeben werden.
Ich würde das aber nicht als „Bereicherung“ auffassen, denn es ist legitim. So lange er nicht Aufsichtsrat ist. :bulb: Jetzt kapiere ich, warum er überhaupt zurückgetreten ist…

@Beate
Das Gespräch mit dir bezeichnete Markus Laue als „freundlich“. Das lässt darauf schließen, wie ihm erst andere den Kopf gewaschen haben müssen. :laughing:

Hallo Wolfgang,

das war es auch, warum soll ich da herumpöbeln…aber ich habe ihn trotzdem gesagt, welchen Mist die da bauen und er hat ziemlich geschluckt. Immerhin weiß man nie, wer die Wahl nun gewinnt und wenn wir uns da gleich aus dem Rennen bringen, weil wir polemisieren, kommen wir sehr wahrscheinlich nicht weit.

Nichtsdestotrotz, wir haben 45 MInuten miteinander gesprochen und es war überhaupt nicht komisch für ihn…

Schöne Grüße
Beate

Ganz meine Meinung. Es geht ja auch um die Sache und nicht um die Personen an sich. Ein reiner Interessenskonflikt.
Ich hoffe auch dass die Emotionen auf beiden Seiten so unter Kontrolle bleiben, dass man nach einer gewissen Schamfrist wieder mit Dr. Schäfer reden kann. Er ist nun mal ein anerkannter LTA-Experte.

Aber nun nochmal zum Thema dieses Threads:
Wir haben einen ablehnenden Beschluss des Gesichts bekommen.
Und es ist haarsträubend. Der Beschluss widerspricht in Vielem den Festlegungen, die in Gesetzeskommentaren zu finden sind.
Noch dazu ist der Beschluss unvollständig und geht auf manches Vorbringen von uns gar nicht ein! Man merkt deutlich, der Richter ist „zu weit unten“ angesiedelt, als dass er es wagen würde, einen so spektakulären Beschluss zu verkünden, egal wie berechtigt der Anspruch an sich ist. Darum hat er auch - ich glaube - fünf Wochen dazu gebraucht.
Wir haben nun 2 Wochen Zeit, eine „sofortige“ Beschwerde dagegen einzureichen, die dann von der nächst höheren Instanz bearbeitet würde. Ich glaube, man kann sich gute Chancen ausrechnen, aber inmitten der Beschwerdefrist liegt der Termin der HV und darum warten wir erst einmal deren Verlauf und Ergebnis ab und entscheiden dann, ob wir die Beschwerde weiterverfolgen oder Anfechtungsklage erheben oder beides oder ob wir es aufgrund des Ergebnisses bleiben lassen können.
Wir haben ja auch noch den Gegenantrag.

Hallo zusammen,

mich beschleicht wieder ein ganz ungemütliches Gefühl. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden hätte der Richter in unserem Sinne entscheiden müssen. Statt dessen hat er so lange gewartet, dass sich der Fall von selber erledigt. Ich bin auch dafür, abzuwarten, wie die aoHV ausgeht. Wie sieht es eigentlich mit den Beschlüssen auf der aoHV aus? Haben die eigentlich noch Gültigkeit, wenn ein Verfahren in der Schwebe ist? Kann der jetztige Vorstand/AR zunächst gute Mine zum bösen Spiel machen und nutzt hinterher unsere Anfechtung gegen uns, um ihm nicht passende Beschlüsse nachträglich anzufechten? Auf der aoHV muss es in dieser Richtung verbindliche Abmachungen geben (Anerkennung der Beschlüsse, Verzicht auf Anfechtung, Aufhebung des Verfahrens). Die LTA T AG wird sonst Handlungsunfähig.

Alles Gute

crd.

Wie sieht es denn eigentlich mit einer einstweiligen Verfügung aus, die man erwirken könnte?

Die muss doch schnell entschieden werden.

Jeder Beteiligte kann seinerseits Beschlüsse der HV anfechten wenn er glaubt dass sie unrechtmäßig zustande gekommen sind. Im Prinzip kann der Vorstand die HV wegen seiner eigenen Fehler anfechten, so viel ich mir denken kann.
Auf jeden Fall kann er eins nicht: die Kapitalerhöhung trotzdem durchführen, obwohl sie mit der Sperrminorität abgelehnt wurde.
Wer beabsichtigt, Beschlüsse anzufechten, sollte während der HV Widerspruch zu Protokoll geben. Das gibt einen Vorteil bei den Fristen.

Nachdem wir noch ein weiteres Eisen im Feuer haben (Gegenantrag) und nachdem uns am liebsten wäre, wenn am 8.10. die Pflöcke schon eingerammt werden könnten, würde ich die einstweilige Verfügung derzeit nicht prüfen.

Ich meine, angenommen, der Vorstand ignoriert meinen Gegenantrag - und selbst das würde mich nicht wundern - dann gilt die ursprünglich bekanntgemachte Tagesordnung. Was passiert dann?
Der Tagesordnungspunkt Abwahl des Aufsichtsrats ist falsch wiedergegeben. Unsere verkürzte Vorschlagsliste würde nur dann Sinn machen, wenn man bei „Abwahl“ die vier bisherigen ARs angeben würde, die abgewählt werden sollen. So aber ist das unvollständig und somit mit Sicherheit anfechtbar, auch wenn der Richter der ersten Instanz keine Ahnung hat. Ich denke aber, dass sogar der Notar nicht klarkommt mit dem TOP Abwahl, so wie er formuliert ist. Wie auch immer das ausgeht, der andere Tagesordnungspunkt ist unser Trumpf.
Denn wenn ein Viertel des stimmberechtigten Kapitals die KE ablehnt, kann der Vorstand seine Zeppelin-Pläne einpacken. Dann ist der Aufsichtsrat noch bis zur ordentlichen HV im Amt und dann wird er wohl mit einfacher Mehrheit abgewählt oder stellt sich selber nicht mehr zur Wiederwahl. Außer er verkauft bis dahin die noch nicht voll eingezahlten Aktien an seine Freunde. Das werden die sich aber überlegen, wenn es bei LTA so hoch hergeht.
Unsere Seite ist halt doch besser organisiert. Unserem Mitglieder-Aufruf, LTA Aktien zu erwerben, sind tatsächlich einige gefolgt und wenn alle Mitglieder, die LTA-Aktien haben mit uns stimmen, dann können die am Kreuzberger Ring sich warm anziehen… :smiling_imp: