HGZ 129 M: wie kann man sich beteiligen? (Nur für IZiB-Mitg)

Frodo Baggins hat im öffentlichen Forum eine Frage gestellt, die ich nur im Mitgliederbereich ausführlich beantworten möchte; im öffentlichen Bereich möchte ich mich etwas mehr bedeckt halten. Das geht gewisse Leute noch nichts an.

Erstmal noch ein bisschen Geduld mitbringen.

Ziel ist, eine Deutsche Luftschiff Aktiengesellschaft zu gründen, die allerdings keine Publikumsgesellschaft werden soll, sondern mit Industriepartnern als Aktionäre. Es heißt, die großen Unternehmen „legen sich nicht gerne mit den Kleinaktionären ins Bett“.
Genauer gesagt, sollen die Industriepartner einen Anteil von insgesamt 74,9 Prozent an der DL AG (oder „DELAG“?) halten.
Die restlichen 25,1 Prozent soll die Deutsche Luftschiff Forschungs- und Versuchs GmbH & Co KG halten.

Diese noch zu gründende GmbH & Co KG hat als Kommanditisten (Teilhaber die nur mit ihrer Einlage haften) zum Einen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die als Zulieferer an dem Projekt mitmachen, zum Zweiten die Flughafen Neuhardenberg GmbH, und zum Dritten die Publikumsgesellschaften LTA Technologie AG und vielleicht auch die CargoLifter AG. Die LTA T AG unter der Voraussetzung dass sie dazu bewegt werden kann, sich überhaupt beteiligen zu wollen (da werden die Aktionäre wohl etwas Druck ausüben müssen) und die CargoLifter AG natürlich unter der Voraussetzung dass die Gläubiger davon überzeugt werden können, das Insolvenzverfahren ohne Löschung zu beenden.
Als Komplementär (unbeschränkt haftender Gesellschafter) fungiert die DELCON GmbH, die bereits gegründet ist und ihren operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen und bereits Einnahmen erzielt hat und zwar mit Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Bereich Luftfracht im Zusammenhang mit dem Flughafen Neuhardenberg. Geschäftsführer Andreas Eichner und Frank Urland.

Das ist der augenblickliche Stand der Planungen. Da können sich aber durchaus noch Veränderungen ergeben.

Fazit: eine Beteiligung der Privataktionäre ist im Rahmen der LTA T AG möglich, sobald diese auf Kurs gebracht ist und im Rahmen der CargoLifter AG, so bald diese frei ist und genug Mittel hat, um einen operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Das ist aber noch alles in der Schwebe und in der Diskussion. So lange das noch nicht im Reinen ist, gibt es noch keine Beteiligungsmöglichkeit.

Es muss ja auch erst klar sein,ob genügend Interesse von Kundenseite besteht. Da sieht es zwar gut aus, aber vom gut Aussehen kann man nicht runterbeißen.

Pestw hat folgendes geschrieben:

und die CargoLifter AG natürlich unter der Voraussetzung dass die Gläubiger davon überzeugt werden können, das Insolvenzverfahren ohne Löschung zu beenden.

Soweit ich informiert bin, geht es im konkreten Fall doch um einen bestimmten Gläubiger. Gibt es aufgund der neuesten Entwicklungen (Strafverfahren laufen ins Leere bzw. werden gar nicht begonnen) jetzt nicht eine Möglichkeit, diesen dahingehend unter Druck zu setzen, die damalige offensichtliche Fehlentscheidung rückgängig zu machen?

Theoretisch müssen alle Gläubiger, oder fast alle, zustimmen. Natürlich ist der alles bestimmende Gläubiger die ILB. Es gibt gerade eine Reihe von Gesprächen mit der ILB und dem Wirtschaftsminister, aber auch mit der Staatskanzlei. Kommentar von CvG neulich nach so einem Gespräch „man beginnt jetzt offensichtlich, nachzudenken!“

Gibt es aufgund der neuesten Entwicklungen (Strafverfahren laufen ins Leere bzw. werden gar nicht begonnen) jetzt nicht eine Möglichkeit, diesen dahingehend unter Druck zu setzen, die damalige offensichtliche Fehlentscheidung rückgängig zu machen?

Rückgängig zu machen ist da sicherlich nicht mehr viel. Aber sie könnten die vermögenslose, aber börsennotierte CargoLifter AG den Aktionären wieder „schenken“.